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VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Zulassung der Berufung wegen fehlender Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, unzureichender Sachverhaltsaufklärung und fehlerhafter Beweiswürdigung; Verwertung einer früheren Beweiserhebung und fehlender Beweisantrag; Handlungsstörereigenschaft bei der ...
- Judicialis
KrW-/AbfG § 3 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 4 Abs. 1; ; BayAbfG Art. 31 Abs. 1; ; BayAbfG Art. 31 Abs. 2
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 06.03.2003 - B 2 K 01.935
- VG Bayreuth, 06.03.2003 - B 2 K 01.936
- VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352
- VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1166
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352
In Wahrheit wendet sich die Klägerin in Form der Aufklärungsrüge in erster Linie gegen die ihrer Auffassung nach unzutreffende Beweiswürdigung durch das Verwaltungsgericht, was eine Frage des materiellen Rechts ist (BVerwG vom 27.5.1982, DVBl 1982, 1147 m.w.N.). - BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91
Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht
Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 25.2.1993, DVBl 1993, 955) verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht förmlich beantragt hat. - VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 10 S 1188/00
Altlastenverdächtige Fläche - Inanspruchnahme eines Rechtsnachfolgers
Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352
Die diesbezügliche Verhaltensverantwortlichkeit beruht auch nicht auf bloßen Vermutungen (vgl. VGH BW vom 11.12.2000, UPR 2001, 274; BayVGH vom 25.11.2002, BayVBl 2003, 466) angesichts des Umstandes, dass die Klägerin selbst die Verbringung eines wesentlichen Teils der aufgefundenen Stoffe von K******* nach Weitramsdorf zugestanden hat.
- BVerwG, 13.09.1988 - 1 B 22.88
Mündliche Verhandlung - Aktenbeiziehung - Subunternehmer - Arbeitnehmer - …
Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352
Dass Beweisergebnisse früherer Prozesse auf diesem Wege in ein neues gerichtliches Verfahren eingeführt werden können, entspricht der ganz herrschenden Meinung (vgl. BVerwG vom 22.11.1991, NJW 1992, 1186; vom 13.9.1988, NVwZ 1989, 67/68). - VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 10 S 2045/91
Sanierung von Altlasten - Störerauswahl
Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352
Da angesichts des Akteninhalts erhebliche Fakten für ein Herkommen der abgelagerten Materialien aus K******* sprechen, kann zumindest eine (Teil-) Verantwortlichkeit des Rechtsvorgängers der Klägerin, der infolge seiner Mitverantwortlichkeit (neben den Geschäftsführern der Fa. ******* bzw. neben Herrn ******) als Handlungsstörer anzusehen ist (VGH BW vom 19.10.1993, NVwZ-RR 1994, 565), nicht in Abrede gestellt werden. - VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1166
Abfallrecht, Ablagerung außerhalb einer Deponie, Verhaltensverantwortlichkeit, …
Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352
20 ZB 03.1166 20 ZB 03.1352. - VGH Bayern, 18.07.1997 - 22 B 97.268
Derjenige, gegen den gewichtige Indizien sprechen, kann zu …
Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352
Selbst wenn man mit der Klägerin lediglich von Indizien für eine Verbringung von Abfällen von K******* nach Weitramsdorf ausgehen wollte, sind diese jedoch so massiv (zum Teil räumt die Klägerin auch entsprechendes ein), dass es ohne weiteres auch gerechtfertigt wäre, ihren Rechtsvorgänger als "Anscheinsstörer" in Anspruch zu nehmen (BayVGH vom 3.7.1996, ZFW 1998, 317/318; vom 18.7.1997, BayVBl 1998, 500).
- VG Ansbach, 21.02.2013 - AN 9 K 11.01255
Ablehnung von Beweisanträgen
Insoweit genügt es aber, wenn eine als Handlungsstörer in Anspruch genommene Person einen wesentlichen Beitrag zur Gefährdungslage geleistet hat (vgl. BayVGH vom 22.9.2003 NVwZ-RR 2004, 97).